Über uns

Mitglied werden

Sie fragen sich, warum Sie Mitglied bei uns werden sollten?

 

Was bietet ihnen die GKH?

 

Arbeits- und Sozial-Rechtsberatung z.B. zu:

 

Kündigungen
Änderungskündigungen
Aufhebungsverträgen
Abfindungen
Kurzarbeit
Mobbing
Bildungsurlaub
Rund um das Arbeitsamt
Rund um die Rentenversicherung
und vieles mehr...

 

Arbeits- und Sozial-Rechtsschutz
gewährt die GKH über hauptamtlich besetzte Sekretariate in ganz Deutschland in allen Streitfällen vor Arbeits- und Sozialgerichten, gegenüber Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern.

 

Tarifabsicherung / Tarifauskunft
Tarifverträge regeln die Ansprüche und schaffen Rechtssicherheit für die Beschäftigten. Sie gelten jedoch nur für Mitglieder! GKH-Mitglieder können Ihre Rechte einklagen.

 

Deutsche Gewerkschaftszeitung (DGZ)
Hier informieren wir Sie regelmäßig über Neuigkeiten aus der Arbeitswelt und machen Sie auf wichtige Informationen und Gesetzesänderungen aufmerksam.

 

Informationen, Veranstaltungen der Gewerkschaft, Seminare, Mitarbeit
Über die Betriebsgruppen und das Bildungswerk der Christlichen Gewerkschaften bieten wir Ihnen mehrmals im Jahr die Möglichkeit zur Teilnahme an Veranstaltungen zu aktuellen Themen des Arbeitslebens.

(siehe auch unter unserer Rubrik Termine / Seminare hier auf diese Webseite)

 

Betriebsräte

Unsere Mitglieder in Betriebsräten erhalten umfassende Beratung in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung. Wir drängen uns nicht auf, aber wir sind da, wenn wir gefragt sind. 

 


Gewerkschaft nein danke, oder?
Was bringt mir eine Mitgliedschaft in der GKH?


Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sparen sich den Gewerkschaftsbeitrag, weil sie der Meinung sind, sie erhalten vom Chef ohnehin das, was die Gewerkschaftsmitglieder auch bekommen.

 

Ist das immer so?
Hier ein Beispiel, das wirklich so passiert ist und nur eines von vielen darstellt:
In einem Betrieb waren 10 Auszubildende beschäftigt. Der geltende Tarifvertrag, sah vor, dass jeder Azubi nach der Lehre für mindestens 12 Monate übernommen wird. In dem betroffenen Betrieb waren 9 Lehrlinge Mitglied der Gewerkschaft, einer nicht. Nach der Abschlussprüfung arbeiteten 9 Lehrlinge weiter, einer musste den Betrieb verlassen. Keine Rechtsschutzversicherung und kein Anwalt konnten dem Kollegen helfen!
So kann das bei Lohnerhöhungen passieren, beim Urlaub, beim Weihnachtsgeld und bei allen anderen Leistungen aus dem Tarifvertrag. Mitglieder der GKH sind hier auf der sicheren Seite!


Und sonst?
Bei der GKH stufen Sie sich selbst ein, der Mindestbeitrag für Beschäftigte beträgt 6 Euro. Unsere Leistungen sind stets garantiert. Zahlen Sie mehr, erhalten Sie auch mehr Leistungen bei Streik, Freizeitunfall oder im Todesfall. Den kostenfreien Rechtsschutz bei Streitgkeiten im Arbeits- oder Sozialrecht erhalten Sie immer in gleicher Höhe. Was bedeutet das?


Ein weiteres Beispiel:
Sie müssen gegen eine Kündigung klagen. Nach dem Arbeitsgerichtsgesetz trägt im Verfahren jede Partei, ob obsiegend oder unterlegen, ihre Kosten selbst. Nehmen Sie einen Anwalt und erhalten 5000 Euro Abfindung, dann zahlen Sie 722 Euro Anwalts- und 200 Euro Gerichtskosten. Die Abfindung versteuern Sie dazu in jedem Fall in der Höhe von 5000 Euro. Den Anwalt zahlen Sie nach Steuern, das heißt, vom Rest der Abfindung, der ihnen bleibt. Es bleiben Ihnen also von 5000 Euro Abfindung rund 3000 Euro, je nach Steuerklasse.


Noch deutlicher?
Bei 15.000 Euro Abfindung zahlen Sie Anwaltsgebühren in Höhe von 1336 Euro nach Steuern und 500 Euro Gerichtskosten, bei 40.000 Euro Abfindung 2.116 Euro Anwalt und 500 Euro Gerichtskosten, nach Steuern, also vom Netto Ihrer Abfindung.

Die Streit- und Gegenstandswerte bei Weiterbeschäftigung, bei Lohnforderungen, bei vielen anderen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sind ebenso hoch! Ein Rentenprozess im Sozialrecht kosten Sie mal eben 1000 und mehr Euro Anwaltsgebühren, ebenso ein Prozess wegen Schwerbehinderung oder gegen die Krankenkasse.


Und bei der GKH?
Hier kostet es Sie ihren monatlichen Gewerkschaftsbeitrag ab 6 Euro, Rentner und Auszubildende zahlen 3 Euro.


Na, ist das ein Angebot?
Sollten Sie das nicht einmal ernsthaft prüfen, bevor Sie bei anderen Gewerkschaften 1 Prozent Ihres Bruttolohnes als Beitrag abdrücken müssen?


Natürlich:
Sie sind ja in einer Rechtsschutzversicherung. Aber ! -  haben Sie schon einmal eine Rechtsschutzversicherung gesehen, die einen Tarifvertrag abgeschlossen hat?


Nein, suchen Sie nicht, es gibt nämlich keine!
Die andere Gewerkschaft hat Ihnen gesagt, sie nimmt -in Ihrem Fall ausnahmsweise- auch nur einen Sonderbeitrag. Aber  V o r s i c h t , haben Sie die Satzung der anderen Gewerkschaft richtig gelesen?
Dort steht, Sie haben im Falle des Leistungsbezuges Ihr Einkommen offen zu legen, damit die satzungsgemäße Zahlung überprüft werden kann. Wollen Sie das Risiko, dass man Ihnen keinen Schutz gewährt, wirklich eingehen?


Warum also nicht gleich zur GKH? - Wir bieten Ihnen Sicherheit in unsicheren Zeiten!

 

 

 

Sie möchten Mitglied bei uns werden, denn Ihnen gefallen die o. g. Gründe?

 

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir würden uns freuen, Sie bald bei uns willkommen heißen zu können!