Termine & Aktuelles

Auf dieser Seite informieren wir Sie über neue Tarifabschlüsse und Neues aus unserer Gewerkschaft.

Tariffähigkeit – Keine Chance für junge Gewerkschaften

 

  

Hamm, 23.09.2011.

Trotz anerkannten 1.653 Mitgliedern entscheidet das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm) am heutigen Tage, dass die GKH künftig keine Tarifverträge mehr abschließen darf.

 

Nach der mündlichen Ausführung der Kammer fehle es der GKH an ausreichender Organisationsstruktur sowie ausreichender sozialer Mächtigkeit für einen bundesweiten Zuständigkeitsbereich. Das LAG Hamm hielt sich in seiner mündlichen Begründung an die engen Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 05.10.2010. Nach den Kriterien des BAG können somit junge Gewerkschaften vor Gericht keinen Bestand haben. Dadurch wird der Monopolanspruch der DGB-Gewerkschaften zementiert.

 

„Wir müssen jetzt die schriftliche Begründung des LAG Hamm abwarten, um unsere GKH gemäß der gerichtlichen Vorgaben neu auszurichten“, so Günter Höhn, Bundesvorsitzender der GKH. „Wir werden unsere Tarifführerschaft nicht kampflos aufgeben“, betont Björn Zirzlaff, der GKH-Bundesgeschäftsführer.

Termin vor dem LAG Hamm!

 

Mit Spannung wird der Anhörungstermin am 23.09.2011 vor dem LAG Hamm erwartet.

 

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte im letzten Jahr im Tariffähigkeitsverfahren gegen die GKH die 1. Entscheidung des LAG Hamm aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das LAG zurückverwiesen.

 

Der entscheidende 1. Senat des BAG ist der Auffassung, dass hinsichtlich der Mitgliederstärke, der Organisationsstruktur wie auch der finanziellen Leistungsfähigkeit der GKH bislang zu wenig vorgetragen worden ist. Zwar hat die GKH vor dem LAG Hamm im Wege der Parteivernahme Angaben zu ihrem Organisationsgrad gemacht. Dies wurde vom Gericht jedoch offensichtlich nicht gewürdigt.

 

Diese Entscheidung des 1. Senats des BAG stellt eine Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung dar, da nunmehr davon ausgegangen wird, dass "die Tariffähigkeit in erster Linie in der Zahl der Mitglieder und der Leistungsfähigkeit der Organisation zum Ausdruck kommt." Bisher hatte das BAG unterschieden, ob bereits durch die zu prüfende Arbeitnehmervertretung am Tarifgeschehen im erheblichen Maße teilgenommen worden ist oder nicht. Nur im letzteren Fall war dann die Mitgliederstärke als weiterer Nachweis für eine Leistungsstärke und soziale Mächtigkeit heranzuziehen.

 

Das BAG stellte ausdrücklich klar, dass "aufgrund der bisher getroffenen Feststellungen die Tariffähigkeit der GKH nicht abschließend beurteilt werden kann." Daher ist eine neue Anhörung zur Sachverhaltsaufklärung vor dem LAG Hamm erforderlich.

 

Diese wird nun in der nächsten Woche stattfinden.

 

Neue ehrenamtliche Kommissionsmitglieder
Wir freuen uns, dass wir neue ehrenamtliche Helfer bei uns begrüßen können. Nun haben wir Verstärkung für unsere bundesweite Tarifarbeit!

Neue Homepage online
Wir freuen uns über unsere neue Internetpräsenz, auf der Sie nun tiefere Einblicke in unsere Gewerkschaft werfen können.