Termine & Aktuelles
Auf dieser Seite informieren wir Sie über neue Tarifabschlüsse und Neues aus unserer Gewerkschaft.
Auch in Bayern "neues" Tarifwerk
Berlin, 28.08.2012
Lohnerhöhung in Bayern um 4%
Auch im bayerischen Schreiner-Handwerk ist die Tarifrunde 2012
beendet. Auch hier ist nun unsere "Schwestergewerkschaft" als Tarifpartner in erscheinung getreten. Bereits seit dem 1. Juni besteht nun erstmals überhaupt ein Tarifvertrag zwischen IG Metall und
Arbeitgebern.
Die wichtigsten Punkte des Tarifabschlusses für das bayerische
Schreinerhandwerk in Kürze:
- Einkommen steigen ab dem 01.06.2012 um 4 Prozent, Laufzeit bis 31.01.2014
- Die seinerzeit von der GKH im CGB e.V. eingeführten Ortsklassen wurden nun abgeschafft
- unterste Lohngruppe IV (für einfache Arbeiten) ersatzlos gestrichen
- Änderung des Urlaubsanspruchs ab 01.01.2013:
Urlaubshöhe richtet sich dann nicht mehr nach dem Lebensalter, sondern nach der Betriebszugehörigkeit
- Wegezeiten: Beifahrer erhalten bei Fahrten vom Betrieb zur Bau-/Montagestelle 25 Prozent der Arbeitszeit vergütet
Die GKH im CGB e.V. begrüßt sowohl die Lohnerhöhung als auch die mehr als dringend erforderliche Wegevergütung für Beifahrer. Ob nun die "neue" Regelung der Urlaubshöhe in Abhängigkeit der Betriebszugehörigkeit in der Praxis auf Zustimmung stößt, wird sich zeigen müssen. Der Bundesvorsitzende der GKH im CGB e.V., Günter Höhn, sieht diesbezüglich Probleme: "Wir hatten in unseren Tarifverträgen nicht ohne Grund den Urlaub in Abhängigkeit des Lebensalters geregelt. Wie soll man schließlich einem 40jährigen Beschäftigten, der gerade den Betrieb gewechselt hat, erklären, dass er nunmehr nur noch den tariflichen Mindesturlaub beanspruchen kann?"
Auch hier wird sich die GKH im CGB e.V. für die Umsetzung der tariflichen Ansprüche einsetzen. Im Wege des Rechtsschutzes können auch unsere Mitglieder unter den richtigen Voraussetzungen die "neuen" tariflichen Leistungen einklagen! Wir sind bereit!
Tischler und IG Metall erzielen Tarifabschluss
Berlin, 25.07.2012
Löhne und Gehälter steigen um 2,6 Prozent
Ab dem 1. September 2012 steigen die Löhne und Gehälter um 2,6 Prozent. Es gilt die 38,5-Stunden-Woche, doch können die rund 6.000 Innungsbetriebe des nordwestdeutschen Tischlerhandwerks auch weiterhin 40 Stunden pro Woche ohne Mehrarbeitszuschläge produzieren. Alle Beschäftigten haben Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 30 Prozent eines Monatsentgelts und – abhängig von der Betriebszugehörigkeit – eine Jahressonderzahlung in Höhe von 30 bis 70 Prozent eines Monatsentgelts.
Komplett neues Tarifwerk
Sobald die Tarifkommissionen der IG Metall und der drei Arbeitgeberverbände NRW, Niedersachsen/Bremen und Nord (Hamburg/Schleswig-Holstein) das Verhandlungsergebnis gebilligt haben, können die Tarifverträge am 1. September 2012 in Kraft treten. Die neuen und alten Tarifpartner einigten sich auf ein komplett neues Tarifwerk. Abgeschlossen wurden ein neuer Manteltarifvertrag, Tarifverträge über Lohn, Gehalt, Aus-bildungsvergütungen und Sonderzahlung sowie ein Vertrag zur tariflichen Altersversorgung der Mitarbeiter.
Mit dem Tarifabschluss endet der schwierige Zustand im nordwestdeutschen Tischlerhandwerk, nachdem die Arbeitsgerichte im September 2011 die Tarifunfähigkeit des bisherigen Tarifpartners des Tischlerhandwerks, die GKH im CGB e.V., erklärt hatten.
Die GKH im CGB e.V. setzt sich für ihre Mitglieder ein
Sobald das neue Tarifwerk in Kraft tritt, wird sich die GKH im CGB e.V. für dessen ordnungsgemäße Umsetzung einsetzen. Durch die im Regelfall zur Anwendung kommende sog. Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag gelten die neuen Tarifverträge auch für die Mitglieder der GKH im CGB e.V. Für diese Umsetzung machen wir uns stark und stehen unseren Mitgliedern ggf. im Rechtsweg zur Seite. "Die Arbeit für uns hört nicht auf - wir stellen uns unseren Aufgaben", so der GKH-Bundesvorsitzende Günter Höhn am Rande der heute in Berlin stattfindenden Tagung des CGB-Bundesvorstandes.
Gewerkschaftstag – Weichenstellung für
die Zukunft
Uehlfeld, 19.05.2012.
Im Mai 2008 war der letzte Gewerkschaftstag der GKH.
Laut Satzung war daher also wieder ein Zusammenkommen des obersten Gremiums der
Arbeitnehmervertretung im Holzhandwerk fällig.
In Uehlfeld im schönen Franken trafen sich bis zu 50
Delegierte, um die Zukunft der GKH zu diskutieren und zu beschließen. Die
Arbeit des Hauptvorstandes wurde mit der Neuwahl bestätigt. Lediglich Kollege
Rupp, bisheriger stellvertretender Vorsitzender, musste aus gesundheitlichen
Gründen eine erneute Kandidatur verneinen. Für den Kollegen Rupp ist der
Kollege Hieronymus aus Langenfeld als Stellvertreter des Vorsitzenden gewählt
worden. Ansonsten bleibt der Hauptvorstand unverändert. Der bisherige
Vorsitzende, Günter Höhn, wurde einstimmig in seinem Amt bestätigt.
Nachdem sich die GKH nach intensivem Kampf in einem
Tariffähigkeitsverfahren geschlagen geben musste, galt es nun die Weichen für
die Zukunft zu stellen. Das BAG hat der GKH durch die Entscheidung im letzten
Jahr zwar den Abschluss von Tarifverträgen untersagt, doch sind die weiteren Leistungen
einer Arbeitnehmervertretung davon nicht betroffen. Dies bedeutet, insbesondere
der Rechtsschutz als auch die Überwachung der bestehenden Tarifverträge sind
weiterhin die zentralen Aufgaben der GKH. Diesen Auftrag wird die GKH im Namen
der Mitglieder wahrnehmen.
Die GKH stellt klar, dass man sich
nicht einfach so aus dem Tarifgeschäft verabschiede, sondern lediglich
„pausiere“, um die Voraussetzungen, die das BAG aufgestellt hat, zu erfüllen.
Sofern die GKH der Meinung ist, dass diese Voraussetzungen zur gerichtlichen
Anerkennung einer Tariffähigkeit vorliegen, werden die Kontakte zu den
bisherigen Tarifpartnern wieder aufgenommen. Ob das nun in diesem Jahr oder
erst in einigen Jahren der Fall sein wird, lässt sich schwer sagen. „Zunächst
müssen wir die aktuelle BAG-Rechtsprechung erfüllen, doch muss auch eine
etwaige Änderung der Rechtsprechung beobachtet und ggf. beachtet werden“, so
der alte und neue GKH-Bundesvorsitzende.
Es wartet daher viel Arbeit. Doch die
GKH stellt sich ihren Aufgaben!
Tariffähigkeit – Keine Chance für junge Gewerkschaften
Hamm, 23.09.2011.
Trotz anerkannten 1.653 Mitgliedern entscheidet das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm) am heutigen Tage, dass die GKH künftig keine Tarifverträge mehr abschließen darf.
Nach der mündlichen Ausführung der Kammer fehle es der GKH an ausreichender Organisationsstruktur sowie ausreichender sozialer Mächtigkeit für einen bundesweiten Zuständigkeitsbereich. Das LAG Hamm hielt sich in seiner mündlichen Begründung an die engen Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 05.10.2010. Nach den Kriterien des BAG können somit junge Gewerkschaften vor Gericht keinen Bestand haben. Dadurch wird der Monopolanspruch der DGB-Gewerkschaften zementiert.
„Wir müssen jetzt die schriftliche Begründung des LAG Hamm abwarten, um unsere GKH gemäß der gerichtlichen Vorgaben neu auszurichten“, so Günter Höhn, Bundesvorsitzender der GKH. „Wir werden unsere Tarifführerschaft nicht kampflos aufgeben“, betont Björn Zirzlaff, der GKH-Bundesgeschäftsführer.
Termin vor dem LAG Hamm!
Mit Spannung wird der Anhörungstermin am 23.09.2011 vor dem LAG Hamm erwartet.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte im letzten Jahr im Tariffähigkeitsverfahren gegen die GKH die 1. Entscheidung des LAG Hamm aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das LAG zurückverwiesen.
Der entscheidende 1. Senat des BAG ist der Auffassung, dass hinsichtlich der Mitgliederstärke, der Organisationsstruktur wie auch der finanziellen Leistungsfähigkeit der GKH bislang zu wenig vorgetragen worden ist. Zwar hat die GKH vor dem LAG Hamm im Wege der Parteivernahme Angaben zu ihrem Organisationsgrad gemacht. Dies wurde vom Gericht jedoch offensichtlich nicht gewürdigt.
Diese Entscheidung des 1. Senats des BAG stellt eine Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung dar, da nunmehr davon ausgegangen wird, dass "die Tariffähigkeit in erster Linie in der Zahl der Mitglieder und der Leistungsfähigkeit der Organisation zum Ausdruck kommt." Bisher hatte das BAG unterschieden, ob bereits durch die zu prüfende Arbeitnehmervertretung am Tarifgeschehen im erheblichen Maße teilgenommen worden ist oder nicht. Nur im letzteren Fall war dann die Mitgliederstärke als weiterer Nachweis für eine Leistungsstärke und soziale Mächtigkeit heranzuziehen.
Das BAG stellte ausdrücklich klar, dass "aufgrund der bisher getroffenen Feststellungen die Tariffähigkeit der GKH nicht abschließend beurteilt werden kann." Daher ist eine neue Anhörung zur Sachverhaltsaufklärung vor dem LAG Hamm erforderlich.
Diese wird nun in der nächsten Woche stattfinden.
Neue ehrenamtliche Kommissionsmitglieder
Wir freuen uns, dass wir neue ehrenamtliche Helfer bei uns begrüßen können. Nun haben wir Verstärkung für unsere bundesweite Tarifarbeit!
Neue Homepage online
Wir freuen uns über unsere neue Internetpräsenz, auf der Sie nun tiefere Einblicke in unsere Gewerkschaft werfen können.
Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB - GKH im CGB - e.V.
